Nachweisgrenzen und Reproduzierbarkeitsspezifikationen für gereinigte BSA-Proteine und Farbstoffe, die in der Software vordefiniert sind, finden Sie hier. Die unteren Nachweisgrenzen und Reproduzierbarkeitswerte des BSA gelten für jede Probe. Die oberen Nachweisgrenzen hängen von der oberen Extinktionsgrenze des Geräts und dem Extinktionskoeffizienten der Probe ab.
Zur Berechnung der oberen Nachweisgrenzen für andere (nicht-BSA) Proben
Um die oberen Nachweisgrenzen in mg/ml zu berechnen, verwenden Sie die folgende Gleichung:
(obere ExtinktionsgrenzeInstrument /MassenextinktionskoeffizientProbe) * 10
Wenn beispielsweise der Massenextinktionskoeffizient der Probe bei 280 nm für eine 1%ige-Lösung (10 mg/ml) 6,7 beträgt, sieht die Gleichung wie folgt aus:
(550 / 6,7) * 10 = 824,6 (oder ~825)
• Nachweisgrenzen für alle Anwendungen