Nachweisgrenzen und Reproduzierbarkeitsspezifikationen für gereinigte BSA-Proteine sind hier beschrieben. Die untere BSA-Nachweisgrenze und die Reproduzierbarkeitswerte gelten für alle Proteinprobentypen. Die oberen Nachweisgrenzen hängen von der oberen Extinktionsgrenze des Geräts und dem Extinktionskoeffizienten der Probe ab.
Berechnung der oberen Nachweisgrenzen für andere (Nicht-BSA-)Proteinprobentypen
Um die oberen Nachweisgrenzen in ng/µl zu berechnen, verwenden Sie die folgende Gleichung:
(obere ExtinktionsgrenzeGerät /MassenextinktionskoeffizientProbe) * 10
Wenn beispielsweise der Massenextinktionskoeffizient der Probe bei 280 nm für eine 1%ige-Lösung (10 mg/ml) 6,7 beträgt, sieht die Gleichung wie folgt aus:
(550 / 6,7) * 10 = 824,6 (oder ~ 825)