Note Die in den folgenden Tabellen angegebenen Extinktionsgrenzwerte sind Näherungswerte und gelten nur für Messungen mit Mikrovolumen. Sie basieren auf dem photometrischen Extinktionsbereich des Instruments (10 mm-Äquivalent) von 0–550 E. Bei Messungen mit Küvetten mit einer Schichtdicke von 10 mm liegt der photometrische Extinktsionsbereich zwischen 0 und 1,5 E.