Messbereiche der Anwendungen

Nachweisgrenzen für alle Anwendungen

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Note  Die in den folgenden Tabellen angegebenen Extinktionsgrenzwerte sind Näherungswerte und gelten nur für Messungen mit Mikrovolumen. Sie basieren auf dem photometrischen Extinktionsbereich des Instruments (10 mm-Äquivalent) von 0–550 E. Bei Messungen mit Küvetten mit einer Schichtdicke von 10 mm liegt der photometrische Extinktsionsbereich zwischen 0 und 1,5 E.

 

Nachweisgrenzen für extinktionsbasierte Anwendungen

Nachweisgrenzen (Extinktion) für vordefinierte Fluoreszenzfarbstoffe

Nachweisgrenzen für fluoreszenzbasierte Anwendungen